Aufgrund der aktuellen Corona Situation wird am Mittwoch, den 10.03.2020 die Offene Jugendarbeit, die Arbeit im Jugendkeller und die Veranstaltungsarbeit eingestellt.

Unsere Außenvertretungen im EJW Bezirk sowie auf Landesebene AEJW sowie Landesjugendring BW und im Bündnis Kirche gegen Rechts sind hiervon ausgeschlossen, da sie Corona-conform stattfinden können.

Der Bereich Beratungen findet Corona-conform und über die neuen Medien oder Telefonisch statt.

Jörg Neff Geschäftsleitung

EJC-Unterland Security

Geschichte:

Im Jahr 1986 wurde die Jugendgruppe „Die Füchse“ zum ersten Mal angefragt, ob wir als Jugendorganisation eine Großveranstaltung als Ordner betreuen könnten. Ab diesem Zeitpunkt haben sich Mitarbeiter damit beschäftigt, wie man solche Anfragen mit den jungen Menschen die zu uns in die Jugendarbeit kommen sinnvoll umsetzen kann.

Als im Jahr 1987 dann der EJC Heilbronn entstand, wurde diese Form von Jugendarbeit von Jahr zu Jahr verbessert und zu Gunsten der jungen Menschen und der Veranstalter weiterentwickelt.

Da die Sicherheitslage bei Großveranstaltungen immer komplexer und schwieriger wurde, sind die Anforderungen auch immer größer geworden. Ordnungsämter mussten von unserer Arbeit überzeugt werden und konnten durch unser professionelles Handeln sich selbst ein genaues Bild machen.

Derzeit sind wir als Nichtkommerzieller Sicherheitsdienst bei vielen Behörden als Sicherheitsdienst in ihren Kommunen gerne gesehen und werden sogar explizit angefordert. Dies lies sich nur in jahrzehntelanger guter Zusammenarbeit mit Ordnungsämtern und der Landespolizei bewerkstelligen, wobei die Qualität der Arbeit jederzeit durch unsere Kunden bestätigt werden kann.

Zur Zeit können wir erfolgreich auf 25 Jahre „Erlebnispädagogik in der Stadt“ zurückblicken und mit stolz behaupten vielen Menschen zu eine neue Perspektive verholfen zu haben.

 

Konzept:

Unser Konzept sieht folgendes vor:

  • Junge Menschen die ausgegrenzt werden, wieder zu integrieren.
  • Junge Menschen die den Halt in der Gesellschaft verloren haben, wieder auf festen Boden zu führen.
  • Junge Menschen die Kontakt mit der Polizei, der Jugendgerichtshilfe usw. haben, gezielt mit ihren Problemen zu konfrontieren.
  • Junge Straftäter zu resozialisieren und neue Perspektiven zu erarbeiten.
  • Junge behindere Menschen mit Nichtbehinderten Menschen zusammen zu bringen und gemeinsame Wege zu gehen.
  • Junge Menschen zu motivieren, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.
  • Junge Menschen christliche und soziale Werten und Normen vorleben.
  • Junge Menschen zu Jugendleitern sowie als ehrenamtliche Ordner-/ Securitymitarbeiter zu qualifizieren.
  • Junge Menschen auch Unterstützung bei der Beratung Ihrer Familien und Angehörigen geben.
  • Junge Menschen auf das Arbeitsleben versuchen vorzubereiten, in dem wir wie eine Übungsfirma arbeiten.

 Mit jungen Menschen gemeinsam neue Perspektiven für die zukünftige Lebensplanung entwickeln.

 Informationen für Veranstalter:

  • Wir helfen bei der Planung von Großveranstaltungen.
  • Wir erstellen eine Risikoanalyse.
  • Wir achten auf die Einhaltung des Jugendschutzes.
  • Wir kooperieren mit Behörden und anderen Organisationen.
  • Wir sehen unsere Arbeit als Förderung der Jugendarbeit, der Kulturarbeit oder der Verbandsarbeit und als Netzwerker.
  • Wir bringen 25 Jahre Erfahrung im Bereich Veranstaltungsarbeit mit ein um den Veranstaltern bei der Durchführung ihrer nichtkommerziellen Veranstaltungen zu helfen.
  • Wir bringen besondere Kompetenzen in den Bereichen verschiedener multikulturellen Gruppen sowie verschiedener Milieus unserer Gesellschaft mit.

 

Unser Teams besteht mindestens aus einem Einsatzleiter und seinem Team und bei größeren Veranstaltungen weiteren Bereichsleitern und deren jeweiligen Teams. Die Planung von Veranstaltungen obliegt den Veranstaltungskoordinatoren sowie dem Sicherheitschef. Diese bereiten alle Veranstaltungen so vor, dass die eingesetzten Einsatzleiter eine Veranstaltung professionell mit ihren Teams durchführen können. Aufgrund der Risikoanalyse wird entschieden, ob wir Mitarbeiter unter 18 Jahre einsetzten können. Ferner wird auch festgelegt, ob Mitarbeiter mit ihren Sprachkenntnissen zum Einsatz kommen. Dabei ist es von Vorteil, dass wir Mitarbeiter mit Migrationhintergrund haben.  Für die Mitarbeiterbereitstellung und Materialbereitstellung ist ein Mitarbeiter zuständig . Hierbei werden zum Beispiel verschiedene Kommunikationsmittel ( eigener Betriebsfunk ) sowie Hilfsmittel wie Zählgeräte, Hinweisschilder, Dienstkleidung, Metalldetektoren, Absperrmaterialien und vieles mehr bereitgestellt.  Durch eigene „Indoorschulungen“ werden junge Menschen auf die verantwortungsvolle Aufgaben vorbereitet. Hierbei versuchen wir ständig uns auf den neusten Stand zu bringen, da wir keine Sachkundeprüfung nach IHK Standart verlangen.

Bewerberverfahren:

Eine Anfrage muß mindestens 5 Wochen vorher bei eintägigen und mindestens 8 Wochen vorher bei mehrtägigen Veranstaltungen beantragt werden. Anträge bitte an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. .Mitglieder der Steuerungsgruppe werden zeitnah in der nächsten Sitzung die jeweiligen Anfragen vorstellen und danach entscheiden, ob für uns eine Zusammenarbeit möglich ist. Jedem Veranstalter muß klar sein, dass er falls unsere Teams in Einsatz kommen, diese auch ausreichend versichern muss. Wir sehen unsere Arbeit als eine sehr erfolgreiche und bewährte Form von Jugendarbeit an und machen hier in erster Stelle Jugendarbeit und an zweiter Stelle steht der Sicherheitsdienst für die Veranstaltungen. Wobei wir bisher die Veranstalter mit unserer Dienstleistung als Nichtkommerzieller Sicherheitsdienst überaus zufrieden stellen konnten.

 

 

Visionen

Wege zum Erfolg


Wer die Bibel genau liest, wird feststellen, wie heuchlerisch Menschen sein können und wie sich dieses Phänomen, wenn sich Menschen zu Gruppen zusammenschließen, verstärkt.

Hierbei gibt es verschiedene Gründe, warum ein solches Verhalten verstärkt bei Gruppen vorkommt, bei denen es eigentlich nicht erwartet wird, nach dem Verständnis der christlichen Nächstenliebe.

Im Unterland haben sich seit 1987 viele Menschen zusammengeschlossen, welche über eine bestimmte Zeit, die jeder selber bestimmt, sich aus christlichen oder sozialen Gründen in unserer Gesellschaft aktiv zu beteiligt.

Viele Menschen machen sich Gedanken, wie junge Menschen die durch ihre Gewaltbereitschaft auffällig geworden sind, gesellschaftlich integriert werden können.

Muss sich die Gesellschaft umstellen oder müssen neue Lösungswege gesucht (entwickelt), gefunden (weiterentwickelt) werden?

Viele Pädagoginnen und Pädagogen beginnen mit der Ursachenforschung und investieren in die Analyse, wie zum Beispiel in die Sozialisation und das soziale Umfeld des jungen Menschen, der durch Gewaltbereitschaft auffällig geworden ist.

In einer Zeit, in der wir mit Professionalität im gleichen Atemzug die Finanzmittel nennen müssen, bleibt oft nach der Analyse kaum noch Zeit oder vielmehr Geld für geeignete Maßnahmen übrig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EJC – Unterland gehen seit Jahren einen Weg, der heute einen Namen hat. Dieser Weg ist kein Lösungsmodell, dass in jeder Situation und bei jedem jungen Menschen angewendet werden kann.

Dieser Weg besteht aus verschiedenen Elementen, die viele Pädagogen in der alltäglichen Arbeit anwenden, aber nicht gezielt einsetzen.

Der Gründer des EJC hat 1986 den Meilenstein für die heutigen Modelle gelegt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Weg beschritten, der dem Begriff der paradoxen Intervention gerecht wird.

Die Offene Arbeit wurde nach der Idee von Prof. Dr. Walter Specht aufgebaut und nach anderen Modellen weiterentwickelt.

Ab dem Jahr 1990 wurde im Bereich der akzeptierenden Jugendarbeit die ersten Schritte unternommen.

Ab 1994 wurden die ersten Versuche geschlechtsspezifisch zu arbeiten umgesetzt.

Jetzt könnte man noch viel über verschiedene Bereiche und Orte schreiben, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittlerweile tätig sind oder waren. Weitere Informationen kann man über die Tassengeschichte erfahren, die als Sammlerobjekt auf dem Markt ist.

Der EJC – Unterland unterscheidet in zwei verschiedene Mitarbeiterinnen -und Mitarbeiter-Kategorien. Es gibt den Mitarbeiterpool der sogenannten „Aktiven MA. “ und den Mitarbeiterpool der „Aktions- MA.“. Natürlich gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in beiden Kategorien aktiv mitarbeiten.

Im Bereich der Aktionsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Angebote bedeutend niederschwelliger und werden mit der Zeit, falls der Wunsch zu einer aktiven Mitarbeit besteht, dementsprechend angepasst.

Warum Paradoxe Intervention?


Unsere Zielgruppe an jungen Menschen sind welche, die meistens durch das gesellschaftliche Raster hindurchfallen. Also diese jungen Menschen die sich oft mit ihrer Peergroup als jugendamts- oder polizeibekannt herauskristallisieren. Oft sind diese jungen Menschen dem Gericht bekannt und kommen über die Jugendgerichtshilfe auf dem direkten Weg in Form von Sozialstunden zu uns. Gewaltbereitschaft sind hierbei meistens kein Fremdwort. Wobei oft durch ihre Schichtzugehörigkeit der Weg vorgezeigt ist.

Die Teams des EJC setzen hierbei da an, wo die jungen Leute oft Defizite im größeren Ausmaß haben. Junge Menschen suchen nach Anerkennung und Zugehörigkeit, die den meisten in ihrem sozialem Umfeld nicht zu teil wird. Hier fängt die Arbeit des EJC an. Die Teams bedienen sich hierbei der Defizite, wobei die jungen Menschen lernen müssen, wie sie mit dem großen Potential an Gewalt umzugehen haben. Die Teams dulden alle keine Gewalt bei der Arbeit. Wenn ein junger Mensch hierbei weiterhin dazugehören möchte, muß er lernen, Wege zu finden, wie er mit seinem Potential umgehen muß. Hierbei sind alle Teams auf dem gleichen Stand: Jegliche Gewalt wird von den Teams abgelehnt, wobei hier die besondere Stärke liegt. Wenn es zu problematischen Situationen kommt, können die MA. auf eine große Trickkiste zurückgreifen, da sie selber oft lange genug auf der anderen Seite gestanden haben.

 

Wie funktioniert Gender Mainstreaming beim EJC?


Mit dem VAK – Beschluss vom 20.03.2004 wurde das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern.

Ein gezielter Implementierungsprozess ermöglichte der Mitarbeiterschaft hierbei neue Wege zu gehen. Die Struktur des EJC – Unterland wurde neu überarbeitet und eine Steuerungsgruppe ins Leben gerufen. Ziel ist es hierbei, dass die Steuerungsgruppe, wenn möglich paritätisch besetzt werden soll, um den Weg frei zu machen, dass Frauen wie Männer angehalten sind innerhalb der angebotenen Jugendarbeitsformen Leitung wahrzunehmen.

Seit Herbst 2004 wurde der Bereich Sicherheitsdienst unter die Leitung einer Frau gestellt. Hierbei können wir auf eine tolle Jungenarbeit schauen, die durch unsere Sicherheitschefin und zwei Einsatzleiterinnen, sowie drei Einsatzleiter entscheidend geprägt wird.

Gezielt werden im Bereich der Offenen Jugendarbeit die jungen Menschen dort abgeholt, wo sie stehen. Gemeinsam werden diese jungen Menschen in den Bereich der Aktionsarbeit eingeführt. Hierbei ergänzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von allen Bereichen gegenseitig.

Frauen haben sich untereinander zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und arbeiten eingeständig für die gemeinsame Sache. Hierbei wird klar benannt, dass die jungen Frauen die Möglichkeit haben, Leitung und Leitungsverantwortung zu erlernen ohne, dass Männer daneben stehen und versuchen diese Arbeit zu steuern. Zeitnah werden in der Steuerungsgruppe Entscheidungen gefällt, welche nicht aus zeitlichen Gründen im Verantwortlichen Arbeitskreis geklärt oder vielmehr entschieden werden können. Ziel ist es, diese Steuerungsgruppe paritätisch mit zwei Frauen und zwei Männern zu besetzten.

Folgende Arbeitsbereiche sollten durch die Steuerungsgruppe besetzt sein:

Leitung der Offenen Jugendarbeit Leitung der Verwaltungsarbeit Leitung des Sicherheitsdienstes und der Arbeitsvorbereitung Beratung der gesamten Bereiche, die der EJC abdeckt.

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming verlangt Nachhaltigkeit. Sie ist keine leichte Aufgabe, aber sie bedeutet nicht nur für einen Bereich in der Organisation sondern sie sollte in allen Bereichen implementiert werden. Sie entwickelt sich immer mehr zu einer faszinierenden und zeitgemäßen Herausforderung.

Gender Mainstreaming macht eines ganz deutlich: Bei den Bemühungen um Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, beim Abbau von Diskriminierung handelt es sich nicht um eine sogenannte Frauenfrage, sondern um eine grundlegende Aufgabe jeder Gesellschaft, die um sozialen Fortschritt und die Einlösung verfassungsrechtlich verbriefter Ansprüche bemüht ist.


Sicherheit hat einen Namen


Seit Jahren ist der Name EJC – Unterland Security für viele Veranstalter der Garant, für ein gutes Gefühl einer professionellen Absicherung im nichtkommerziellen Bereich.

Wie kommt es zu diesem Gefühl?

Jeder Veranstalter (Kunde) wird über den EJC informiert. Das heißt, der Kunde hat die Möglichkeit sich hinter das Konzept des EJC zu stellen und für sich selber und die jungen Menschen sinnvolle Perspektiven, die gesellschaftlich nötig sind, zu fördern.

Warum ist der EJC mit seinem Konzept so erfolgreich?

Wir versuchen unter anderem die jungen Menschen in unserem Sicherheitsdienst einzusetzen, die normal auf der anderen Seite stehen würden. Das heißt der EJC versucht durch Paradoxe Intervention jungen Menschen einen Weg aufzuzeigen, wie trotz Gewalt mit viel pädagogischem Geschick hier neue Wege (Lösungsmöglichkeiten) gesucht und gefunden werden können. Der Vorteil hierbei ist, die jungen Menschen wollen ehrenamtlich bei uns aktiv werden, da sie hier sich die Anerkennung erarbeiten können, welche sonst im sozialen Umfeld nicht oder kaum möglich ist. Voraussetzung um sich innerhalb der Gemeinschaft des EJC einen Platz erarbeiten zu können ist, die jungen Menschen müssen bereit sein, sich auf diesen oft beschwerlichen Weg einzulassen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind mit ihren sozialen Trainingsmaßnahmen oft zum Scheitern verurteilt, da oft die Richter oder sonstige Erwachsenen, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD der Jugendämter den jungen Menschen in eine solche Maßnahme drängen. Beim EJC ist dies ganz anders. Hier möchten die jungen Menschen aus eigenem Antrieb heraus aktiv werden. Die Teams beim EJC legen fest, was sie in welcher Zeit von dem jungen Menschen an Veränderung erwarten. Hierbei werden ständig Gespräche geführt und alle Beteiligten lassen sich selber durch Qualitätsmanagement in ihrer ehrenamtliche Tätigkeit messen. Die Beteiligten müssen bereit sein sich konstruktiv mit entstehenden oder bestehenden Problemen auseinander zu setzen. Dies gibt den Personen, die hierbei Leitung und Verantwortung auf hohem Niveau übernehmen, die Möglichkeit und somit das Instrumentarium, sich mit den jungen Menschen in geeignetem Maße auszutauschen.

 

Die Freiwilligenagentur in ihrer Vielfalt
sowie das Verhältnis von Gender Mainstreaming (GM)
zu Diversity Management (DM)

In einer Zeit, in der immer mehr Menschen, „Arbeit“ mit gesellschaftlicher Akzeptanz als Wertevorstellung gleichsetzen, werden immer mehr Menschen ausgegrenzt. Besonders hart trifft es junge Menschen, die nach einem Schulabschluss, wenn dieser überhaupt vorhanden ist, keinen Arbeits– oder Ausbildungsplatz haben. In einer immer länger währenden Zeit, in der es für junge Menschen keine wertschätzende Veränderungen wie BVJ oder andere Qualifizierungsmaßnahmen gibt, haben Peergroups eine sehr große Bedeutung.

Der EJC versucht seit vielen Jahren hierbei jungen Menschen in der Gesellschaft einen Platz einzuräumen, den sie bitter nötig haben.

Da der EJC geschlechtsspezifisches Arbeiten fördert und fordert, versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung, Sichtweisen und Werten als Kapital in ihren Einsatzbereichen einzubringen. Das Kapital des EJC ist die christlich/soziale Vielfalt der Humanressourcen, welche in vielen Jahren durch die stetige Weiterentwicklung des Verantwortlichen Arbeitskreises (VAK) erarbeitet wurde.

Ökonomisches Arbeiten wird durch gemischte Teams effizienter in der Entwicklung von Nonprofit-Dienstleistungen, die gezielt zugunsten der Beteiligten sich dahingehend auswirkt, dass diese sich im Bereich von Sozialkompetenzen einen enormen Vorsprung sichern.

Durch diesen Vorsprung haben bereits viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen können. Wobei das Selbstbewusstsein und die Sozialkompetenzen von vielen Teammitgliedern wohlwollend von den Arbeitgebern gesehen wird, wenn diese mit den Begrifflichkeiten von GM & DM vertraut sind.
 
 
EJC Family = Ersatzfamilie oder nur Peergroup
oder eine christliche Gemeinschaft oder
vielleicht eine soziale Interessensgemeinschaft?


Diese Frage kann nur jedes der Mitglieder in dieser Family für sich selber beantworten.

Jeder, der in der Family seinen Platz gefunden hat, gestaltet die Family somit selber durch sein Handeln.

Somit wird klar, dass demokratische Formen durch Beteiligung entstehen. Ziel der Family ist es, dass Entwickeln und Fördern von neue Jugendarbeitsformen innerhalb der Kirche und den Jugendverbänden zu implementieren.

Gezielt wird hierbei der gemeinwesenorientierte Ansatz als ein Schwerpunkt angesehen, um andere Organisationen bei ihren Abläufen zu unterstützen.

Zielgruppe sind hierbei junge Menschen, die benachteiligt sind, in vielfältiger Art und Weise, wie sie die Gesellschaft hervorbringt.

Nur wenn die Mitarbeiterschaft weiterhin bereit ist, den Menschen, mit denen sie es zu tun hat, soviel Vertrauen zu geben, wie sie verantworten kann, werden Benachteiligte aus ihren angestammten Rollen herauswachsen können.

Impressum

Inhaber

Evangelischer Jugendclub Unterland

Hauffstraße 17

74074 Heilbronn

Deutschland

 

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Geschäftsführer/ Inhaber: Jörg Neff

Kellerfon: 07131 250819

Notruf: 07131 – 2088323

 

Copyright:

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

 

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

 

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

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Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO

 

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

 

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

 

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

 

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

 

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

 

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

 

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

 

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

 

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

 

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

 

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

 

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

 

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

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