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Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

 

1. Angebotsbereich und Zugehörigkeit

 

Evangelisches Jugendwerk in Württemberg

Haeberlinstr. 1 – 3

70563 Stuttgart (Vahingen)

 

Rechtsform:

Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg, in Zukunft nur noch ejw genannt, mit seinen Gliederungen ist öffentlich anerkannter Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 4 des Jugendbildungsgesetzes des Landes Baden – Württemberg und anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des achten Buches Sozialgesetzbuch, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 26. Juni 1990.

 

2. Angebotsgruppe

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 8 KJHG sowie jungen Menschen nach § 11 (4) KJHG.

Verbandszentrale für regional verankerte Jugendarbeit im Sinne des jeweiligen Bezirksjugendwerkes in dem die Jugendarbeit stattfindet.

 

Evangelischer Jugendclub Unterland

Hauffstraße 17

74074 Heilbronn

 

 

Gliederung:

Eigenständiger freier Träger angegliedert an das Evang. Bezirksjugendwerk Heilbronn:

 

 

Evangelischer Jugendclub Heilbronn

Beethovenstr. 15

74074 Heilbronn

 

Erreicht werden ca. 100 Jugendliche und junge Erwachsene im Altersbereich von 14 bis 21 Jahren.

 

Durch die partizipatorische Form von Jugendarbeit mit ihrer Eigenständigkeit und Selbstverwaltung können Kund*innen zugleich Dienstleister*innen sein und somit eine Doppelrolle begleiten.

 

 

3. Angebot ( Angebotsformen )

  • Offene Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Gruppenarbeit
  • Mobile Jugendarbeit
  • Stadtteil orientierte Jugendsozialarbeit
  • Gemeinwesenorientierte Ansätze
  • Vielfalt verankern, LGBTQIA+
  • Arbeit gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Akzeptierende Jugendarbeit
  • Jugendleiter*innen Schulungen mit Erwerb der Juleica
  • Erlebnispädagogik ( Veranstaltungsservice )
  • Beratung – Planung – Betreuung für freie Träger der Jugendhilfe
  • Anleitung von Honorarkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
  • Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (Qualifizierungs- Integrationsmaßnahmen)
  • Inklusion von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und jungen Menschen mit Behinderungen
  • Kooperation mit Einrichtungen im Bereich der beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
  • Erlebnispädagogische Ferienfreizeiten, Wochenendfreizeiten

 

 

3.1 Gesetzliche Grundlagen:      (Ergebnisqualität)

§ 2, Abs. 1 der Ordnung des ejw

§§ 11 – 14 KJHG

Allgemeine Vorschriften §§ 1 – 10 KJHG

 

 

4. Auftrag / Zielsetzung

Evangelische Jugendarbeit in Württemberg hat ihren Auftrag in § 2 Abs. 1 der Rahmenordnung des ejw und der Ordnung des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Heilbronn. Kontrollorgan ist der BAK und das DAKJ auf Bezirksebene.

Auf Gemeindeebene ist die Kirchengemeinde mit eingebunden.

Beauftragung kann von der jeweiligen evangelischen Teilkirchengemeinde in der die Maßnahmen stattfinden festgelegt werden.

Der Auftrag des EJC – Verantwortlichen Arbeitskreis lautet: Sich um Kinder Jugendliche und junge Erwachsene zu kümmern die von regulären kirchlichen Jugendarbeit nicht erreicht werden. Die besondere Aufgabe liegt darin in einer ständigen Überprüfung ob mit der Arbeit die Menschen bedarfsgerecht integriert werden.

Jesu Arbeit und Handeln ist unser Vorbild.

Jesus hat keine Berührungsängste, Jesus gab keinen Menschen auf, Jesus grenzte keinen Menschen aus.

An diesem Vorbild versuchen wir uns in der heutigen Zeit zu orientieren.

 

 

5. Zielgruppen / Indikation       (Ergebnisqualität)

 

Offener Bereich EJC - Heilbronn:

Nach KJHG § 7 Abs. 2

Ausnahmeerweiterung durch Beschlussfassung der Mitarbeiter*innen Konferenz von 12 bis 18 Jahren.

Erlebnispädagogischer Bereich:

16 bis 21 Jahren

Gruppe der Jungmitarbeiter*innen:

14 bis 17 Jahre

Gruppe der leitenden Mitarbeiter*innen:

ab dem 18 Lebensjahr auf Beschluss des Verantwortlichen         Arbeitskreises.

 

 

6. Leistungsbereiche / Leistungsansätze / Leistungsorganisation      

 

Alltagspädagogische Leistungen z. B.: in der Offenen Jugendarbeit des EJC – Heilbronn:

Die sinnvolle Planung, Gestaltung und Strukturierung des Freizeitbereiches für Kund*innen erfordert ein großes Maß an eigener Beteiligung der Kund*innen.

Durch gezielte Förderung vermitteln von verschiedenen sozialen Kompetenzformen.

Partizipationsformen mit Kund*innen und Mitarbeiter*innen erarbeiten.

Qualifizierung von Kund*innen nach bedürfnis- und bedarfsorientieren Ansätzen.

Bereitstellung von Personal - Raum- und Finanzmittel mit der dazugehörigen Grundausstattung.

Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen oder solche die es werden wollen.

Vorleben von christlichen Wertmaßstäben unter Berücksichtigung der Vielfalt der Kund*innen.

 

 

7. Qualität

 

Nach § 11 KJHG hierbei wird in einem ganzheitlichen Ansatz versucht in Form einer Lebensschule den Kund*innen zu vermitteln, wie sie aus der ausgegrenzten Situation in der sie Leben herausfinden können. Durch den Ansatz der sozialen Gruppenarbeit wird versucht die Beteiligungsformen von Kund*innen zu einer Form der aktiven Mitarbeit zu bewegen. Übergänge vom offenen Bereich in andere Angebotsformen werden von Seiten der Mitarbeiter*innen gefördert und gefordert. Die Vernetzung der verschiedenen Arbeitsformen ergibt die Möglichkeit das Konsumverhalten in echte Beteiligungsformen umzuwandeln. Somit werden aus Konsument*innen (Kund*innen) mündige Bürger*innen. Durch die Verschiedenartigkeit der Angebote und die multikulturelle Zusammensetzung haben Kund*innen mit verschiedenen Interessen die Möglichkeit in einem Bereich der ihnen nahe liegt aktiv zu werden.

Mitarbeiter*innen Schulungen werden nach den Rechtsgrundlagen: Recht - gut informiert sein, von Wolfgang Wilka (Autor), Peter L. Schmidt (Autor) und den Juleica – Standards durchgeführt.

 

 

7.1 Fachlich – konzeptionelle Qualitätsstandards:        (Prozessqualität)

 

Fachliche Qualitätsstandards der Jugendarbeit erläutert an Offener Jugendarbeit

  • Gemeinwesen – und Regionalbezug
  • Überregionaler Bezug auf Landes- und Bundesebene
  • Lebensfeldbezug und Milieunähe
  • Bezugspersonenorientierung, -Rück- und –Einbindung
  • Gezieltes, geplantes pädagogisches Setting und Lernarrangements auf der Basis sozialen Lernens (Patenschafts- Model ) und der Lebensschule
  • zielorientierte Pädagogik und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards
  • bedürfnisorientierte Bezugspersonenarbeit

 

 

7.2 Personelle Qualitätsstandards     (Strukturqualität)

 

Personelle Qualitätsstandards:

  • pädagogisches Fachpersonal mit Fachkompetenz im Bereich Sozialpädagogik und verbandlicher Kinder- und Jugendarbeit
  • mit Kompetenzen im Bereich Aushalten von akzeptierten Jugendarbeitsformen von stark verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen
  • gezieltes Vermitteln und Anleiten von sozialpädagogischen Fähigkeiten von Jugendlichen mit bürgerschaftlichem Engagement zu Laienberater*innen
  • Mehrfachbetreuung von Kund*innen in verschieden Arbeitsformen
  • Qualitäts- und Leistungsbewußtsein der gesamten Mitarbeiterschaft
  • Besondere Kompetenzen der religiösen Laienberater*innen durch ihre eigene Lebenserfahrungen in Notlagen
  • Fachkräfte im Bereich der unterschiedlichsten Berufsbilder die somit über ihr Berufsfeld interessierten Jugendlichen gezielte Informationen (Berufspraktikas) vermitteln können

 

 

7.3 Institutionelle Qualitätsstandards  (Ergebnisqualität + Prozessqualität)

 

  • Integration von Pädagogik, sozialem Lernen innerhalb der sozialen Gemeinschaft in den verschiedenen Arbeitsformen
  • Enge Kooperation mit den Partner*innen der anderen Angebotsformen
  • Zielorientierte Anleitung mit Reflexion mit den Kund*innen sowie der Anleitung
  • Ständige Fortentwicklung von verschiedenen konzeptionellen Ansätzen unter Berücksichtigung aller Interessengruppen die im EJC angebunden sind
  • Gemeinsamer Informationsaustausch nach den Modellen von Supervision (Einzel- oder Gruppengesprächsforen)
  • Visionsentwicklung der EJC – Arbeit im Jahre 2019 oder 2030 und wie sich die Gesellschaft weiterentwickelt mit dem Ziel von zukunftweisenden religiösen Jugendarbeitsformen im Einklang mit dem demografischen Wandel in der Großstadt 

 

8. Leistungsstruktur

 

8.1 Regelangebote (EJC – Heilbronn)

 

8.1.1 Betreuungs- und Funktionsleistungen

 

Sozialpädagogische Betreuung und Förderung von Kindern , Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Gruppe

 

Die Betreuung und Förderung in den Regelangeboten wie (Offener JA., Jugendsozialarbeit, Gruppenarbeit, Mobile JA., Stadtteil orientierte Jugendsozialarbeit, Gemeinwesenorientierte Ansätze, Jugendleiter*innen Schulungen, Anleitung von Honorarkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.)

 

Betreuung und Förderung in Gesamtheit dient der        (Prozessqualität)

 

  • Strukturierung des Tagesablaufes und sinnvolle Gestaltung der Freizeit
  • Lernen in der Gruppe im Bereich (soziales Lernen, erlernen von Kommunikationsformen- regeln, erkennen der eigenen Fähigkeiten und Erkennen von Fähigkeiten von Personen im eigenen Umfeld).
  • Mitgestaltung von Freizeit-, Spielangebote, Festen, Schulungsmaßnahmen sowie den erlebnispädagogischen Angeboten
  • Förderung von Eigenständigkeit als Individuum innerhalb der christlichen Gemeinschaften

 

Einzelbetreuung- und förderung dient der (Prozessqualität)

 

  • Intensiven erzieherischen Auseinandersetzung mit den Kund*innen und dem Setzen und eigenständigem Erkennen von Grenzen
  • Förderung und Hervorheben individueller Stärken
  • Kompensation und Überwindung von Schwächen und Ängsten
  • Förderung im kognitiven und (lebens-) praktischen Bereich
  • Förderung emotionaler Ausdrucksfähigkeit
  • Entdeckung eigener kreativer Möglichkeiten

 

Rahmenleistungen    (Prozessqualität)

 

  • Arbeitsvorbereitung
  • Organisation und Begleitung des päd. Prozesses (Setting)
  • Reflexion, Kontrolle und Dokumentation durch die Mitarbeiter*innenschaft
  • Mitwirkung bei Planungsvorhaben im Bereich der gemeinwesensorientierten Arbeit
  • Erfahrungsauswertung und Evaluation
  • Organisation der (nicht einzelfallbezogenen) Zusammenarbeit mit Partner*innen im Hilfesystem (extern und intern)
  • Praxisbegleitung und –beratung, Supervision (intern/extern), Fort- und Weiterbildung
  • Religiöse Sozialgesellschaftliche Inputs

 

ARBEITSABLAUF:

 

Pünktliches Erscheinen, Aufschließen

Tore und Türen aufschließen

Lichter einschalten/aufs Board schauen!!!

Kontrolle der Räumlichkeiten auf ordnungsgemäßen Zustand

Bodenkontrolle

WC in Ordnung

Fenster + Heizungskontrolle, öffnen / aufdrehen

 

Thekenkontrolle:

Kassenkontrolle, Inhalt

TV: Fernbedienung

Lumpen, Besen, Kehrwisch, Mülleimer, Müllbeutel, Spülmittel

Hygienekontrolle:

Thekenbereich: Teller, Tassen, Gläser, Besteck, Töpfe, Pfannen, Kühlschrank, Gefrierschrank, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Herd, Spüle

 

WC: Toilettenpapier, Handtücher, Seife, Klobürste, Desinfektionsmittel

 

Bestandskontrolle:

Zucker ,Milch, Kaffee, Sprudel, Limo, Chips, Tee

Leergut - Entsorgung

Müllrecycling, Gelber Sack! Kontrolle!!!

 

Thekendienst:

Koordination, Personaleinteilung

1 Person Thekenarbeit,2 Personen Betreuung der Kund*innen, Außenkontrolle

Kaffee aufsetzen, Thekenliste vorbereiten, d. h. Name der LMA+JMA sowie

Datum eintragen, Musikanlage (elektrische Geräte) bedienen, bei Verkauf von Verpflegung

festgelegten Betrag kassieren + abrechnen

 

Kunden-orientiertes Arbeiten

Auf Hausordnung hinweisen "sich mit den Kund*innen auseinandersetzen" (auf Probleme der Kund*innen eingehen!). Pro Arbeitseinheit mit mindestens einer besuchenden Person ein möglichst intensives Gespräch führen.

Bei größeren Problemen LMA mit einbeziehen.

Bei Bedarf Geschäftsleitung hinzuziehen.

Bereitschaft aller MA zu einem geordneten Ablauf beizutragen rechtzeitiges, ordnungsgemäßes Aufräumen: Aschenbecher leeren, kehren, alle Räume lüften, abspülen, Tische putzen, WC putzen,

Kaffeemaschine entleeren!!!, Vollgut und Leergut ordnen, alle elektrische Geräte abschalten (außer Kühl- und Gefriergeräte), die Gäste bitten hinaus zu gehen, Fenster schließen, Thekenbereich putzen, Müll sortieren (Biomüll in Zeitungspapier einwickeln, in die kleine Biotonne entsorgen (jeden Abend in die große Biotonne umfüllen), Heizung aus, Fenster schließen, kontrollieren, Lichter löschen! Abschließen: Türen und Tore abschließen!!!

 

Mülltrennung

 

1.Hausmüll (Restmüll). Der Hausmüll wird in den schwarzen Mülleimer im Zwischenraum entsorgt. Einmal im Monat muß die Mülltonne ausgewaschen werden.

Kaputtes Glas, kaputtes Geschirr, Bodendreck

 

2.Grüner Punkt(Gelber Sack). Der Recyclingmüll in den gelben Sack hinter der Theke entsorgen.

Flips + Chipstüten, Tetra Packs, Dosen, Kunststoffverpackungen.

 

3.Biotonne. Der Biomüll wird zuerst in Zeitungspapier eingewickelt und danach in die kleine Biotonne hinter der Theke gelagert bis zum Feierabend. Wenn der Jugendraum abgeschlossen wird, ist dieser Müll vorher in die Biotonne die hinter der Kirche steht zu entsorgen. Einmal in der Woche muß diese kleine Tonne mit Wasser und Spülmittel ausgewaschen werden.

Teebeutel + Kaffee + Filter +Essensreste

 

4.Blaue Tonne. Altpapier, Pizzaverpackungen werden in die Blaue Tonne verbracht.

 

Sonderdienste

Monatliche Dienste die ausgeführt werden müssen:

Die Räume müssen alle in einer Säuberungsaktion nass und sehr gründlich geputzt werden. Hierzu gehören Boden, Fenster, Fensterbänke, Türen, jegliche Sitzgelegenheiten (außer die Sofa`s), Theke, WC, Abstellraum. Die leitenden MA`s müssen dieses koordinieren. Zeitpunkt der Reinigung: das Wochenende in dem der neue Monat beginnt.

 

Bestellungen verschiedener Gebrauchsgegenstände, Putzmittel und Verpflegung:

Im Thekenbereich im Jugendkeller liegen Listen für Bestellungen, die beschafft werden müssen. Für die Beschaffung sind die für den  Einkauf zuständigen MA´s verantwortlich. Zeitraum für die Beschaffung ist eine Woche. Jegliche Verbrauchsgüter und Lebensmittel bitte immer so bestellen, dass diese noch für eine Woche Dienst ausreichen.

 

 

Lebensfeldorientierung und Arbeit im Gemeinwesen        (Prozessqualität)

 

Lebensfeldbezüge werden im Bedarfsfall z.B. hergestellt

  • zum Freundeskreis der Kund*innen
  • zu anderen Institutionen und Einrichtungen
  • zu Behörden
  • zu Bezugspersonen

 

 

8.1.2 Verpflegung     (Strukturqualität)

 

  • Alkoholfreie Getränke
  • Kleine Snacks
  • Pizzas
  • Möglichkeit einfache Gerichte herzustellen

 

8.1.3 Materielle Ausstattung             (Strukturqualität)

 

Um eigenständig einen Umbau vornehmen zu können sind alle gängigen Werkzeuge angeschafft worden (Instandsetzung).

Spielgeräte wie Billard, Dart, Tischfußball, verschiedene Brett- und Geschicklichkeitsspiele usw. Sitzgelegenheiten.

TV, Kamera, Video, HiFi-Anlage, Telefon, Fax, Computer, Internet Anschluß, Betriebsfunkanlage, Absicherungsmaterial für Großveranstaltungen, Zelte und Fahrtenbedarf für Freizeit, gewerbliche Großzelte, Mobile Discoanlage usw..

Zwei Dienstfahrzeuge

 

 

8.1.4 Raumangebot   (Strukturqualität)

 

  • Großer Gruppenraum
  • Kleiner Gruppenraum (Neff`s Bauernstüble)
  • Thekenbereich
  • Büro mit gesamter Ausstattung
  • Ein Raum für Beratungen von Kund*innen und Bezugspersonen
  • Vorraum
  • WC
  • Abstell- und Lagerraum
  • Freigelände
  • Zwei Außenlager

 

 

8.1.5 Hauswirtschaft         (Strukturqualität)

 

  • Einkauf von Verpflegung aller Art und bedarfsgerechter Zubereitung
  • Reinigung (in Eigenverantwortung des Teams)

 

 

8.1.6 Leitung und Verwaltung   (Strukturqualität)

 

  • Wahrnehmung der Leitungsfunktionen der verschiedenen Bereiche
  • Koordination der verschiedenen Arbeitsbereiche mit den leitenden Teamchef*innen
  • Personalführung und –steuerung
  • Krisenintervention bereichsübergreifend

 

 

8.2 Zusatzleistungen (EJC – Heilbronn)

 

  • Erlebnispädagogik (Veranstaltungsservice)
  • Beratung – Planung – Betreuung für freie Träger der Jugendhilfe
  • Jugendleiter*innen Schulungen mit Erwerb der Juleica
  • Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (Qualifizierungs- Integrationsmaßnahmen)
  • Inklusion von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Kooperation mit Einrichtungen im Bereich der beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
  • Erlebnispädagogische Freizeiten, Wochenendfreizeiten

 

 

9. Besondere Anmerkungen

Erläuterungen der Begrifflichkeiten:

Strukturqualität = die Qualität des Personals, institutionelle, technische, organisatorische und räumliche Ausstattung des EJC.

Prozessqualität = die Ablauf- bzw. Verfahrensqualität (methodisch - didaktische Aspekte, Ablauf der Arbeitsorganisation, Wege zur Erreichung der Ziele usw.) des EJC.

Ergebnisqualität = Produktergebnisse, zu erreichende Ziele usw. (Ergebnisse für alle Kund*innen, Erfüllung gesetzlicher Aufträge „Wirkungen“.

 

 

Unsere Vision - Unsere Mission

Aus unserer christlichen Motivation heraus eine gute Arbeitsatmosphäre, Partnerschaft und Teamarbeit gewährleisten, um unseren Kund*innen den besten Service und ein Produkt der Extraklasse zu bieten.

 

Unsere christliche Unternehmenskultur

Wir handeln im Auftrag Jesu, den er seinen Jüngern gegeben hat.

Das Evangelium ist der Kern der Unternehmenskultur der EJC - Initiative:

Folgende Werte sind Grundlagen, um Arbeits – und Privatleben zum Nutzen der Nationen, Gesellschaft, Natur und Umwelt zu gestalten und jedem Menschen einen Wert zuzuweisen.

Offenheit und Transparenz

Gerechtigkeit  und Chancengleichheit

Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit

Fleiß und Arbeitseifer

Produktivität  und Sparsamkeit

Genauigkeit und Disziplin

Wertschätzung des Menschen

Freundliche Kommunikation

Teamarbeit

Offen für Neuerungen und Veränderungen

Kund*innenorientiert sein

Gesamtqualität

Qualitätsverständnis

 

 

Diese Konzeptionsentwicklung ist Urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Verfasser*innen unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

 

Öffnungszeiten

Wochentag Öffnungszeit Leitende(r) Mitarbeiter Jungmitarbeiter(in)
     
Dienstag 18:00 - 21:30 Steffi, Sabrina, Uta
 Felix, Nadine
Mittwoch 18:00 - 21:30 Charly, Frank
 Salva, Heiko
Donnerstag 18:00 - 21:30
Tobi, Ahmed
 Sarah 
       
Freitag Aktionstag
Samstag Aktionstag

Wo wir sind

Unser Jugendkeller liegt unter dem Kindergarten der Martin Luther Kirche.

Den Eingang findet ihr, wenn ihr linker Hand über den Spielplatz zweimal an der Hausecke rechts herum geht und dann die Treppe hinunter.

Wir sind auch mit dem Bus zu erreichen. HNV Liniengruppe 60 Haltestelle Beethovenstraße


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